- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Werke, Leistungen und Dienste, die die Talq GmbH, Salzburg (im Folgenden: Anbieter) bezüglich der von ihr entwickelten Mitarbeitergespräch-Software entgeltlich oder unentgeltlich gegenüber Nutzern erbringt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen haben keine Geltung, sofern der Anbieter sich mit diesen nicht schriftlich einverstanden erklärt. - Geschäftsgegenstand
Der Anbieter stellt allen Internet-Nutzern im Rahmen der folgenden Geschäftsbedingungen seine Mitarbeitergespräch-Software und die hiermit verbundenen weiteren Leistungen zur Verfügung. Mitarbeitergespräch ist ein webbasiertes Gesprächserfassungssystem zur Steuerung von Feedback Gesprächen. Hierfür können alle Fragen an Mitarbeiter, Terminerfassung und Stammdaten des jeweiligen Mitarbeiters sowie Checklisten gespeichert werden. Um diese Zwecke verfolgen zu können, bietet Mitarbeitergespräch den Nutzern die Möglichkeit, alle Daten zu jeweiligen Mitarbeitergesprächen zu speichern. Im Einzelnen bietet Mitarbeitergespräch folgende technische Möglichkeiten:
– Terminkoordination
– Fragenkataloge
– Teilen von Gesprächseinladungen
– Überblick von Mitarbeitern und jeweiligen Daten
– Erfolgsmatrix
– weltweiter Zugriff
- Nutzungsberechtigung / Preise
Die Internet-Nutzung von Mitarbeitergespräch ist grundsätzlich jedem gestattet. Der Anbieter unterscheidet bei der Nutzung von Mitarbeitergespräch zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Nutzung. Kostenfrei ist die Nutzung von Mitarbeitergespräch mit dem ersten Testnutzer. Mitarbeitergespräch gewährt dem Anwender das Recht, einen Testuser zu kreieren und diesen kostenlos bis auf Widerruf zu verwenden. Die Testversion entspricht in allen Funktionen der entsprechenden Vollversion, ist lediglich auf einen User begrenzt.
Vertragspartner und Verantwortlicher für die Software Mitarbeitergespräch, die von ihm verbreiteten Inhalte und die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch alle Mitglieder ist der jeweilige Gründer, der sich bei Nutzungsbeginn mittels des Anmeldeformulars anzumelden hat. Mit Absendung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Die Preise verstehen sich Brutto. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Gebührenänderungen bleiben vorbehalten. - Art und Weise der Nutzung
Die Einstellung und Verbreitung jedweden Materials, das gegen österreichische Gesetze, insbesondere Strafgesetze, verstößt sowie die Versendung von Nachrichten oder sonstigem Material, das gegen Gesetze des jeweiligen Empfängerlandes verstößt, ist untersagt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für derartige Fälle bleibt vorbehalten. Alle Mandanten verpflichten sich, das Urheberrecht des Anbieters zu beachten, im Rahmen ihrer Nutzung zu sichern und keine vom Anbieter verfügbar gemachten, urheberrechtlich geschützten Informationen, Software oder sonstigen Inhalte zu vervielfältigen, zu übertragen oder anderweitig zu verbreiten. Der Anmelder verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Schadensersatzforderungen freizustellen, die von Dritten aufgrund einer Schädigung durch einen Mandanten in Verbindung mit der Nutzung von Mitarbeitergespräch gegen den Anbieter erhoben werden.
Dem Anbieter ist es erlaubt, an beliebiger Stelle innerhalb der zur Verfügung gestellten Dienste und Kapazitäten einschließlich über Mitarbeitergespräch versandter E-Mails, SMS oder sonstiger elektronischer Nachrichten Werbebanner, Sponsorbeiträge oder sonstiges eigenes und fremdes Werbematerial zu schalten.
- Verfügbarkeit / Gewährleistung
Der Anbieter betreibt Mitarbeitergespräch mit der gebotenen Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Er bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit von Mitarbeitergespräch. Der Nutzer anerkennt jedoch, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen z.B. im Rahmen der Fernmeldenetze eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Mitarbeitergespräch nicht realisierbar ist, weswegen kein Anspruch des Nutzers auf ständige Zugriffsmöglichkeit besteht. Lediglich vorübergehende Zugriffsbeschränkungen gewähren weder Gewährleistungsansprüche noch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Über die Verhinderung des Zugriffs aufgrund der Beherrschbarkeit des Anbieters entzogener äußerer Einflüsse hinaus behält dieser sich eine zeitliche und/oder umfängliche Zugriffsbeschränkung insbesondere in folgenden Fällen vor:
vorübergehende Sperrung von Mitarbeitergesrpäch zur Einpflege technischer Verbesserungen, Beseitigung von Fehlern und Störungen etc.
Neuordnung / Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen
Neuordnung / Einschränkung der Kriterien zur Nutzungsberechtigung gemäß Ziffer 3. dieser Bedingungen Im Falle dauerhafter Einschränkung der Zugriffsmöglichkeiten besteht ein Anspruch auf Minderung oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nur, wenn diese Beschränkung wesentliche Rechte und Pflichten im Sinne des § 9 AGBG erfasst und dies zu einer Gefährdung des Vertragszweckes führt.
Für Schäden haftet der Anbieter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für Datenverlust, Missbrauch oder jedwede sonstige Störung, soweit diese ihren Ursprung außerhalb von Mitarbeitergespräch im Internet, im Fernmeldenetz oder sonstigen, dem Einfluss des Anbieters entzogenen Quellen hat. Bei grob fahrlässiger Schädigung einzelner Nutzer oder eines Teams ist die Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns ausgeschlossen. - Widerruf / Kündigung
Dem Anmelder von Mitarbeitergespräch steht das Recht zum Widerruf dieser Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung zu; die Frist wird durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs gewahrt. Das Widerrufsrecht erlischt unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung nach Eingang der Nutzungsgebühren mit Bereitstellung der Leistungen durch den Anbieter. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Wird der Zugang zu Mitarbeitergespärch nicht ordnungsgemäß schriftlich bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der Lizenz gekündigt, verlängert sich die Lizenz. - Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, für die Nutzung von Mitarbeitergespräch durch Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung von Mitarbeitergespräch Salzburg. Stand: August 2024